Häufige Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen zu unseren Stelzlagern
Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zu Stelzlagern für Sie zusammengefasst.
Sollten Sie die Antwort auf Ihre individuelle Frage nicht finden, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns
aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Fragen zum Produkt
Plattenlager sind die ursprüngliche Form eines Stelzlagers. Der Begriff wurde durch den Verwendungszweck
geprägt, denn das Produkt ist ein Auflager bzw. eine Stelze für Platten. Die moderne Bauweise führte zu
immer weiteren Anwendungsbereichen, deshalb hat sich der Begriff Stelzlager durchgesetzt. Beide Begriffe
stehen für dasselbe Produkt.
Stelzlager finden ihren Einsatz in verschiedensten Bereichen. Ob für eine Terrassenverlegung, bei Balkonen,
Laubengängen, Fluchtwegen, Flachdächern, Parkdecks, bei Wasserspielen, Springbrunnen, Wasseranlagen,
Poolbegrenzungen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Zufahrten, temporären Verlegungen wie Messeständen,
Zeltböden oder Wasserinseln: Stelzlager sind vielseitig einsetzbar und dienen zur Verbringung eines Belags,
der Abstand zur Grundfläche haben soll.
Bei der Patentierung unserer Stelzlager/Plattenlager wurde auch ein Warenzeichen angemeldet.
Alle unsere Stelzlager sind auf der Oberfläche mit diesem Warenzeichen gekennzeichnet, so dass man
das Original sofort erkennen kann.
Unsere Stelzlager können in jedem Anwendungsgebiet eingesetzt werden, z. B. als Unterkonstruktion
von Metallplatten, Steinplatten, Marmor, Fliesen, Gitterrosten, Hölzern etc.
Alle unserer Stelzlager eignen sich für Platten-, Holz-, Metall- oder auch Gitterbeläge. Mehr Informationen unter Anwendung > Holzverlegung.
Alle unserer Stelzlager eignen sich für Platten-, Holz-, Metall- oder auch Gitterbeläge. Mehr Informationen unter Anwendung > Plattenverlegung
Alle unserer Stelzlager eignen sich für Platten-, Holz-, Metall- oder auch Gitterbeläge. Mehr Informationen unter Anwendung > Gitterrostverlegung
Mit den Stelzlagern des PlattenPlatte®-Systems können Höhendifferenzen von 1,5 bis über 50 cm ausgeglichen werden.
Ja, ein Gefälle von bis zu 5 Prozent kann problemlos ausgeglichen werden.
Unsere Stelzlager verfügen über einen integrierten Fugenabstandhalter in 4 mm Breite. Bei Bedarf einer
breiteren Fuge können die Stelzlager mit dem Steckfugenkreuz ST-FK6 in einer Breite von 6 mm kombiniert
werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf die höhenverstellbaren Stelzlager ein Fugenkreuz nach
Wahl aufzulegen (siehe Produkte > Fugenkreuze).
Nein, nicht serienmäßig. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Verlegung ohne Fuge bei Platten insbesondere
in Hinblick auf den Wasserabfluss nicht ratsam ist. Natürlich kann auf Sonderwunsch auch eine Fertigungsumstellung
vorgenommen werden. Eine Möglichkeit, Plattenlager ohne Fugenabstandhalter zu verlegen, besteht in der invertierten
Verlegung.
Durch die Haltbarkeit der Stelzlager ist die Wiederverwendbarkeit kein Problem. Der Bodenbelag wird abgetragen
und die Stelzlager an anderer Stelle erneut verlegt.
Alle unsere Produkte, also neben Stelzlagern auch Druckausgleichsscheiben, Fugenkreuze etc., sind UV-beständig.
Die Belastbarkeit unserer Stelzlager wurde getestet. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der Tabelle zur
Materialprüfung der starren Stelzlager. Grundsätzlich kalkulieren wir jedoch mit 500 kg pro höhenverstellbarem
Stelzlager und 1.000 kg bei starren Stelzlagern.
Fragen zur Verwendung
Bei höheren Druckbelastungen wird eine Druckausgleichsplatte direkt unter dem Terrassen- bzw. Bodenbelag verlegt. Bei weicheren Dämmungen und Untergründen, bei der Verlegung von Fugenkreuzen auf weicheren Untergründen oder als Auflagevergrößerung der starren Stelzlager wird die Druckausgleichsscheibe als Unterlage genutzt. Sie ist auch als zusätzlicher Gefälleausgleich unter dem Stelzlager einsetzbar.
Der Zweck der Ausgleichscheiben ist die millimetergenaue Höheneinstellung der starren Stelzlager sowie der Ausgleich eines Gefälles durch Kombination mit starren und höhenverstellbaren Stelzlagern.
Ja, alle unsere Stelzlager sind im Wasser verlegbar. Ist eine dauerhafte Nutzung von Chlorwasser geplant, sollte darauf geachtet werden, ausschließlich Stelzlager, Ausgleichsscheiben und Druckausgleichsscheiben aus PE zu verwenden.
Bei einem höhenverstellbaren Stelzlager gibt es mehrere Fixierungsmöglichkeiten. Die Stelze setzt sich aus dem höhenverstellbaren Grundelement PLV50/75 und dem Gewindestück ZSt65/100 zusammen. Auf der Oberseite des Plattenlagers PLV50/75 befinden sich mehrere Löcher für Verschraubungen oder Verdrahtungen. Am Gewindestück befinden sich zusätzlich noch zwei Ösen, die für eine weitere Verdrahtung vorgesehen ist.
Bei der offenen Verlegung (ohne Wandabschluss) muss die letzte Plattenreihe gegen Verrutschen fixiert werden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Verlegung finden Sie hier.
Soll der Belag in „Waage“ und demnach ohne Gefälle verlegt werden, werden sogenannte Ausgleichsscheiben eingesetzt. So können Druckausgleichsscheiben halbiert und sowohl unter als auch auf Stelzlagern verlegt werden. Zudem gibt es klassische Ausgleichsscheiben in den Stärken 1 mm und 3 mm, welche als Viertel, Halbe, Dreiviertel oder Ganze genutzt werden können. Verlegt werden sie entweder direkt unter dem Belag auf dem Stelzlager, zwischen zwei Stelzlagern, oder auch unter den Stelzen, je nach Bedarf. Ausgleichsscheiben können auch auf oder zwischen den Stelzlagern gestapelt werden, da diese durch die Fugenabstandhalter fixiert werden.
Ja. Hier kann entweder einer der Fugenabstandhalter entfernt, die halbinvertierte Verlegung genutzt oder die invertierte Verlegung mit einem T-Stück verwendet werden. Neu im Sortiment ist ein höhenverstellbares Stelzlager mit einem T-Fugenkreuz (PLV50/75-T-Fuge)
Von einer invertierten Verlegung spricht man, wenn mindestens zwei Stelzlager bzw. Plattenlager übereinander
verlegt werden, wobei das obere um 180 Grad gedreht (auf den Kopf gestellt) und mit den Fugenabstandhaltern
nach unten in das andere Stelzlager gesteckt wird. Somit ergibt sich eine glatte Auflagefläche ohne Fugenkreuz.
Eine invertierte Verlegung bei Stelzlagern kommt bei folgenden Beispielen zum Einsatz:
- Verlegung von Platten ohne Fugen
- Verlegung von Holzbohlen bzw. Kanthölzern mit einer Breite von über 65 mm
- Verlegung unter der Plattenmitte
- Verlegung bei schwierigen Randsituationen
- Verlegung von zusätzlichen Stelzpunkten bei hoher Belastung
- Verlegung von Holzplatten (z. B. bei Tanzböden, Messeböden, temporären Verlegungen)
Bei der halbinvertierten Verlegung wird ein starres Stelzlager (PP155/15 oder PP155/45) an den Sollbruchstellen
zwei Mal geteilt. Im ersten Schritt wird es halbiert, danach eine der Hälften nochmals geteilt. Die andere Hälfte
verbleibt als Hälfte und wird mit dem Fugenabstandhalter nach oben auf das untere Stelzlager gesteckt.
Die beiden Viertel werden in getauschter Position mit den Fugenabstandhaltern nach unten auf dem unteren
Stelzlager aufgesteckt. Somit verbleiben drei von vier Fugenabstandhaltern für eine T-Fuge und die Verlegung
im Läuferverband.
Fragen zu Herstellung und Recycling
Nein. Alle unsere Stelzlager, Plattenlager, Ausgleichsscheiben und Fugenkreuze sind frei von Weichmachern.
Nein, dies realisieren wir nur auf besonderen Wunsch. Dennoch legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Qualität unserer Produkte. Aus diesem Grund nutzen wir nur reines, unvermischtes Material, welches immer zu den gleichen Bedingungen zu Stelzlagern und Fugenkreuzen verarbeitet wird.
Unsere Produkte werden ausschließlich in Deutschland hergestellt. Unser Firmensitz befindet sich in Karlsruhe, Baden-Württemberg. Hier ist neben der Produktion auch das Zentrallager angesiedelt.
Fragen zu Verpackung, Versand und AGBs
Die Stückzahlen unserer Stelzlager und Fugenkreuze sind hier ersichtlich.
Unsere Ware ist fertig verpackt und steht in unserem Zentrallager in Karlsruhe. Dort wird die Ware kommissioniert und versendet. Der Versand wird entweder von einer Spedition oder von Paketdienstleistern übernommen.
Natürlich. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung und Terminierung der Abholung bei der Bestellung. Dann wird die Ware zur Abholung bereitgestellt.
Ein Versand ins Ausland wird selbstverständlich angeboten. Wir arbeiten mit einer Spedition sowie mit Paketdienstleistern zusammen, die eine sichere Lieferung an das von Ihnen gewünschte Ziel gewährleisten. Die Lieferung erfolgt ab Werk, unversteuert, unverzollt.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) senden wir Ihnen automatisch bei einer Preisanfrage gemeinsam mit unseren Netto-Preislisten zu. Auf unserer Website finden Sie die AGBs hier.
Fragen zum Thema Brandschutz
Ja, im Juni 2016. Alle geprüften Proben bestanden die Prüfung nach DIN 4102, Teil 1, Abschnitt 6.2.5. Damit erfüllten die beschriebenen Platten aus PE und PP+TV20 die Anforderungen an normalentflammbare Baustoffe der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102, Teil 1 (Ausgabe Mai 1998). Probenteile fielen weder brennend noch glimmend ab. Damit gilt der Baustoff bei der Prüfung nach DIN 4102, Teil 1, Abs. 6.2.5 als nicht brennend abtropfend nach Abs. 6.2.6.